- Grundgesetz (GG)
- die am 24.5.1949 (BGBl I 1) in Kraft getretene zunächst vorläufige, mit dem Inkrafttreten des ⇡ Einigungsvertrags die für das gesamte Deutschland geltende Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland.- Inhalt: Das GG enthält Bestimmungen über eine Reihe von ⇡ Grundrechten, die gemäß Art. 1 III GG die ⇡ Gesetzgebung, ⇡ Verwaltung und ⇡ Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht binden; weitere Abschnitte betreffen das sog. Staatsorganisationsrecht, nämlich Bund und Länder, ⇡ Bundestag, ⇡ Bundesrat, ⇡ Bundespräsidenten, sowie die ⇡ Bundesregierung, die Gesetzgebung des Bundes, die Ausführung der Bundesgesetze, die Bundesverwaltung, die Rechtsprechung und das Finanzwesen sowie den Verteidigungsfall.- Das Verhältnis zwischen Bund und Ländern ist nach dem Prinzip des ⇡ Föderalismus gestaltet: 1. Die Länder sind grundsätzlich für die Ausübung aller staatlichen Befugnisse und Erfüllung aller staatlichen Aufgaben zuständig, soweit das GG keine andere Regelung trifft oder zulässt (Art. 30). Die Ausführung der Bundesgesetze obliegt den Verwaltungsbehörden der Länder, sofern nicht eine bundeseigene Verwaltung mit eigenem Verwaltungsunterbau oder Bundesoberbehörden (nach Art. 86 ff.) zugelassen und errichtet worden sind (z.B. Auswärtiger Dienst, Bundesfinanzverwaltung oder Bundesämter, u.a. für Wirtschaft).- 2. Bes. fühlbare Auswirkungen hat das föderalistische Prinzip im Bereich des Finanzwesens durch die Regelung der Zuständigkeit zur Steuergesetzgebung und durch die Verteilung des Aufkommens aus den verschiedenen Steuern. Die Länder sind nicht „Kostgänger des Bundes“, sondern Gläubiger bestimmter Steuern.- Vgl. auch ⇡ Steuergesetzgebungshoheit, ⇡ Finanzhoheit.- 3. Verfassungsorgan zur Wahrung der Bundesstaatlichkeit ist der Bundesrat. Er ist neben dem Bundestag Gesetzgebungsorgan des Bundes. Seine Zustimmung ist zu bestimmten Gruppen von ⇡ Gesetzen, ⇡ Rechtsverordnungen und ⇡ Verwaltungsvorschriften erforderlich.- 4. Änderungen des GG: Das GG hat bisher 51 Änderungen erfahren.
Lexikon der Economics. 2013.